Stand der AGB: 27.03.2025
1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für den ONLINE-TICKET-SHOP der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Hohenzollernstraße 8, 66333 Völklingen, Deutschland (nachfolgend: SNS), der über die von dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (nachfolgend: ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken, Deutschland, betriebenen App SAARFAHRPLAN aufgerufen werden kann.
1.2. Alle über die SAARFAHRPLAN-APP abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich mit SNS im Namen und für Rechnung der im Saarländischen Verkehrsverbund (nachfolgend: saarVV) organisierten Verkehrsunternehmen und dem Käufer (nachfolgend: KUNDE) geschlossen. 1.3. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt die SNS nicht an, es sei denn, die SNS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.5. Die im ONLINE-TICKET-SHOP abrufbaren und im saarVV geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen genießen Vorrang und gelten ergänzend https://saarvv.de/tickets/fahrpreisauskunft/tarifbestimmungen/.
2.1. Die SAARFAHRPLAN-APP wird vom ZPS betrieben und kann über gängige App-Stores (z. B. Google Play Store, Apple App Store) heruntergeladen und genutzt werden. Ergänzend gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.
2.2. Die Nutzung der App zur Speicherung eines digitalen Tickets, der Web-App des Saarfahrplans sowie der sonstigen Funktionen (z. B. Tarifberater) ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn im Rahmen eines registrierten Nutzerkontos oder einer Gastbestellung ein Ticket käuflich erworben wird.
2.3. Für den digitalen Zugang zum Login-Bereich der App (z.B. Ticketverwaltung, Zahlungshinterlegung, etc.) muss der KUNDE sich im ONLINE-TICKET-SHOP der App SAARFAHRPLAN oder auf der Internetseite saarvv.tickeos.de registrieren. Zur Registrierung berechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen unabhängig von Alter und Geschäftsfähigkeit. Dabei muss der KUNDE nachfolgende Angaben wahrheitsgemäß mitteilen:
2.4. Falls der KUNDE im Rahmen der Registrierung eine Zahlungsmethode hinterlegen möchte, um Tickets zu buchen, sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich. Eine Buchung von Tickets über die App oder den ONLINE-TICKET-SHOP ist nur volljährigen, geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristischen Personen gestattet:
2.5. Der KUNDE ist verpflichtet, alle für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Kommt der KUNDE dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die der SNS bzw. deren Beauftragten dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
2.6. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ihm an der in der SAARFAHRPLAN-APP enthaltenen Software eingeräumte Rechte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Ergänzend gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.
3.1. Der Tarifberater schlägt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben zur Strecke und zu Ihrer Person individuell geeignete Tickets vor.
3.2. Sie sind selbst dafür verantwortlich, korrekte Angaben zu Ihrer Person zu machen, insbesondere im Hinblick darauf, ob Sie Schüler, Azubi, Rentner oder leistungsberechtigt für die Fair-Tickets sind.
3.3. Eine Ticketbestellung kann nur abgeschlossen werden, wenn die für die Berechtigung erforderlichen Unterlagen oder Berechtigungsnummern bereits bei der SNS vorliegen. Wurde eine Berechtigungsnummer vergeben, ist diese im System zu erfassen.
4.1. Im ONLINE-TICKET-SHOP bietet die SNS verschiedene ONLINE-TICKETS in Form von Handytickets (nachfolgend immer ONLINE-TICKET genannt) im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen an. Eine Liste aller dem saarVV angehörenden Verkehrsunternehmen finden Sie hier: https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/
4.2. Es können im Rahmen des ONLINE-TICKET-SHOPS verschiedene Ticketarten käuflich erworben werden. Hierunter fallen z.B. Einzelfahrkarten, Wochenkarte, Monatskarten und Sondertickets (wie z.B. 4er Karten, Schülerkarten, Deutschlandticket). Der konkrete Umfang der technisch zur Verfügung stehenden Tickets kann im Tarifberater bzw. im Rahmen der Suche im Fahrplan (Tarifübersicht) überprüft Bei einigen Tickets erfolgt eine Weiterleitung des Nutzers aus der App auf den Abo-Shop.
4.3. Die Gültigkeit der Fahrkarten (z.B. zum sofortigen Fahrtantritt), der Geltungsbereich und die Geltungsdauer ergeben sich aus den Tarifbedingungen und Beförderungsbestimmungen im saarVV, sowie dem Beschreibungstext des jeweiligen Tickets.
4.4. Voraussetzung für den Erwerb von Tickets ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Für ein personengebundenes Ticket ist der Besitz eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Personalisierung notwendig und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuzeigen. Soweit für das Ticket weitere Voraussetzungen gelten (z.B. Schüler- oder Azubistatus) ist das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Rahmen der Buchung zu bestätigen und bei Nutzung des Tickets mitzuführen und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuzeigen (z.B. Schülerausweis).
4.5. Für den Kauf eines ONLINE-TICKETS mittels der SAARFAHRPLAN-APP über ein Handy oder sonstiges mobiles Endgerät muss der KUNDE auf seinem Smartphone die SAARFAHRPLAN-APP installiert haben. Eine Bestellung von Tickets ist je nach Ticketart und Bezahlmethode auch als Gastkauf möglich. Allerdings muss sich der KUNDE bei der Buchung bestimmter Tickets im ONLINE-TICKET-SHOP in der SAAR-FAHRPLAN-APP oder auf der Website www.saarfahrplan.de mit seinen Benutzerdaten im Bereich „Mein Online-Konto“ registriert haben. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen wie unter Ziffer 2.
4.6. Der KUNDE kann in der SAARFAHRPLAN-APP ein von ihm gewünschtes ONLINE-TICKET selbständig auswählen, indem er nach der entsprechenden Verbindung sucht (Abfahrtsort, Zielort, Datum, Über-Ort-Verbindung, angebotenes Verkehrsmittel). Durch Betätigung der Suche werden dem KUNDEN Ticketoptionen zur gesuchten Verbindung angezeigt. Durch Klick auf das Symbol „Tickets“ gelangt der KUNDE in den ONLINE-TICKET-SHOP.
4.7. Im ONLINE-TICKET-SHOP wird dem KUNDEN eine Tarifübersicht der für die zuvor ausgewählte Verbindung verfügbaren Tickets vorgeschlagen. Der Kunde kann sich ggf. weitere Informationen über die möglichen Tickets über den Button „weitere Informationen“ herunterladen. Tickets mit der Kennzeichnung „Ticket kaufen“ können unmittelbar in der App erworben werden. Bei allen anderen Tickets, die mit „Zum Angebot“ gekennzeichnet werden erfolgt eine Weiterleitung in die Web-Version des Online-Abo Shops.
4.8. Hat der KUNDE das entsprechende Ticket ausgewählt, gelangt er zur Ticketdetailseite. Der KUNDE hat die Möglichkeit, das ONLINE-TICKET für sich selbst oder einen Dritten zu kaufen. Der Dritte kann dabei das Ticket nur zusammen mit dem KUNDEN nutzen (z. B. bei gemeinsamen Fahrten). Ein Ausdrucken oder Versenden des Tickets an den Dritten ist nicht möglich. Zu diesem Zweck muss der KUNDE dies im Rahmen des Bestellprozesses angeben. Technisch muss der Nutzer hierfür die Checkbox bei „Ticket ist für mich“ deaktivieren und dort die notwendigen Daten für den Dritten eingeben. Alternativ kann er die Einträge über die Kontaktliste des mobilen Endgerätes automatisch ausfüllen lassen. Den Zugriff der APP auf die Kontaktliste des Handys kann der KUNDE im Menü des mobilen Endgerätes freigeben.
4.9. Das Deutschlandticket Abo kann ohne vorherige Fahrplanauskunft direkt unter dem Menüpunkt „Tickets / Account“ abgeschlossen werden. Die Angabe eines abweichenden Nutzers ist hier nicht möglich.
4.10. Anschließend kann der Kunde durch Klick auf „Weiter zur Zahlungsmittelauswahl“ den Bestellprozess fortführen. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die Zahlungsart auswählen und ggf. seine Zahlungsdaten vervollständigen. Soweit der KUNDE registriert ist, kann er unter Eingabe des Passworts die Bestellung des HANDYTICKETS durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ oder per Fingerprint, Face-ID oder einer anderen vom jeweiligen Endgerät unterstützte Freigabemethode abschließen.
4.11. Um einen Kauf per Fingerprint, Face ID oder einer anderen Freigabemethode abschließen zu können, muss der KUNDE vorher die entsprechende Freigabemethode im Benutzermenü des Smartphones bzw. Mobilgerätes hinterlegt haben.
4.12. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte ONLINE-TICKETS, kann der KUNDE über die Eingabe der vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“- und „zurück“-Schaltflächen korrigieren.
4.13. Die Darstellung der ONLINE-TICKETS im ONLINE-TICKET-SHOP stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar.
4.14. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen ONLINE-TICKETS ab. Die SNS wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des ONLINE-TICKET-SHOPS kommt das Vertragsverhältnis zu Stande. Der Ticketpreis ist sofort fällig.
4.15. Der Kaufvertrag kommt zu Stande mit der SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen. Eine Liste aller dem saarVV angehörenden Verkehrsunter-nehmen finden Sie hier: https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/.
4.16. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.
4.17. Es werden nur Bestellungen von KUNDEN berücksichtigt, die über eine Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz verfügen. KUNDEN mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz sind für die Einhaltung der die Schweiz betreffenden Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Die SNS übernimmt hierfür keine Haftung und keine Kosten.
4.18. Die Vertragssprache ist Deutsch.
5.1. Die vom KUNDEN verwendeten mobilen Endgeräte dürfen weder über einen Jailbreak noch über Rooting verfügen. Die Geräte dürfen ausschließlich mit den vom jeweiligen Anbieter vorgesehenen Standard-Betriebssysteminstallationen ausgestattet sein. Erkennt das System eine Manipulation des Betriebssystems, werden bestimmte Funktionen (z. B. das Buchen eines Tickets) aus Sicherheitsgründen blockiert.
5.2. Im ONLINE-TICKET-SHOP erworbene Tickets und Fahrkarten sind grundsätzlich an das mobile Endgerät der buchenden Person gebunden. Eine Übertragung auf andere mobile Endgeräte ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Nähere Hinweise finden Sie in unseren FAQ, die Sie über die Einstellungen der App (Symbol mit Person im Kreis) und unter https://saarvv.de/alle-infos-zum-handyticket-und-abo-auf-handy/#faq abrufen können.
5.3. Falls Sie eine Übertragung außerhalb der in den FAQ genannten Fälle wünschen, können Sie sich an unser Kundencenter wenden. Ihre Anfrage wird dort geprüft und entweder bewilligt oder abgelehnt.
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die maßgeblichen Regelungen zu einem gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die der KUNDE im Rahmen des Bestellvorgangs abrufen kann."
7.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie im ONLINE-TICKET-SHOP in der SAARFAHRPLAN-APP angezeigt werden.
7.2. Die im ONLINE-TICKET-SHOP angezeigten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.3. Das gebuchte ONLINE-TICKET wird dem KUNDEN elektronisch als digitaler Inhalt bereitgestellt und automatisch in der Rubrik „Tickets“ der SAARFAHRPLAN-APP angezeigt. Der KUNDE muss dazu in der APP eingeloggt sein und über eine aktive Internetverbindung verfügen. Die Bereitstellung erfolgt bei einem eigenen Kauf in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung, sofern eine Internetverbindung besteht. Erfolgt keine zeitnahe Bereitstellung, kann sich der KUNDE an den Support wenden.
7.4. Beim Kauf einer 4er-Karte erwirbt der KUNDE vier Einzelfahrscheine für eine über die Fahrplanauskunft gewählte Preisstufe. Der erste Einzelfahrschein wird sofort entwertet und ist für den unmittelbaren Fahrtantritt bestimmt. Die verbleibenden Einzelfahrscheine sind bis zu 12 Monate nach Kauf einlösbar. Um die weiteren Tickets des 4er-Tickets nutzen zu können, muss der KUNDE diese vor Fahrtantritt gesondert aktivieren. Die Aktivierung erfolgt durch die Auswahl einer Verbindung derselben Preisstufe, die beim Kauf des 4er-Tickets gewählt wurde, und den erneuten Kaufprozess für ein 4er-Ticket dieser Verbindung. Der KUNDE erkennt die Einlösung eines verbleibenden 4er-Tickets an der Guthabenanzeige sowie dem Kaufpreis von 0,00 €.
7.5. Über die Website Saarfahrplan (www.saarfahrplan.de) kann der KUNDE in seinem Online-Konto sowie über die Website SaarVV TICKeos (saarvv.tickeos.de) seine Bestellhistorie einsehen und Rechnungsdaten abrufen. Zudem kann er einen Kaufbeleg per E-Mail anfordern oder direkt im Browser öffnen.
7.6. Damit die Tickets in der APP abgerufen werden können, muss die SAARFAHRPLAN-APP regelmäßig über den jeweiligen APP-STORE aktualisiert werden. Alternativ kann der Kunde die Tickets über sein Kundenkonto auf der Website https://saarvv.tickeos.de/ abrufen.
7.7. Beim Kauf der digitalen Inhalte (ONLINE-TICKETS) fallen keine Versandkosten an.
7.8. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.
8.1. Die im ONLINE-TICKET-SHOP angebotenen Tickets werden als VDV-BARCODE-TICKET im Kundenkonto des ONLINE-TICKET-SHOPS innerhalb der SAARFAHRPLAN-APP bereitgestellt, sobald sich die SAARFAHRPLAN-APP das nächste Mal mit dem Internet verbindet. Der KUNDE muss hierzu eingeloggt sein. Die SAARFAHRPLAN-APP sollte vor Fahrtantritt über den jeweiligen App-Store auf die neueste Softwareversion aktualisiert sein.
8.2. Der KUNDE muss den VDV-Barcode des ONLINE-TICKETS nach erfolgreicher Internetverbindung umgehend in der SAARFAHRPLAN-APP unter der Rubrik „Tickets“ abrufen und auf Verlangen des Betriebspersonals im jeweiligen Verkehrsmittel zu Kontrollzwecken vorzeigen. Nach der Bereitstellung ist das Ticket auch ohne Internetverbindung auf dem Smartphone aufrufbar.
8.3. Der VDV-Barcode des ONLINE-TICKETS muss während der gesamten Fahrt jederzeit im Display des Smartphones innerhalb der SAARFAHRPLAN-APP angezeigt werden können. Der KUNDE ist für die Betriebsbereitschaft seines mobilen Endgeräts und die vollständige Anzeige der Fahrkarte zu Prüfzwecken verantwortlich. Das Vorlegen von Screenshots, Fotografien, Ausdrucken oder sonstigen Abbildungen ist nicht zulässig.
8.4. Kann der KUNDE bei einer Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Nachweis erbringen (z. B. aufgrund technischer Störungen oder leerem Akku), gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn an der Funktionsunfähigkeit seines Smartphones kein Verschulden trifft. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit der Fahrkarte ist der KUNDE vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
8.5. Die über die SAARFAHRPLAN-APP erworbenen ONLINE-TICKETS sind personengebunden und können nur von der auf dem ONLINE-TICKET angegebenen Person genutzt werden. Jedes Einzelticket muss separat erworben werden. Gruppenkarten können nur im Beisein des angegebenen Nutzers von einer anderen Person verwendet werden. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist der KUNDE auf Verlangen verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Verweigert er dies, kann das Kontrollpersonal die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzuziehen. Verzögerungen oder ein Abbruch der Reise, etwa durch einen Ausstieg an der nächsten Haltestelle zur Personalienfeststellung, liegen in der Verantwortung des KUNDEN.
8.6. Die SAARFAHRPLAN-APP wird dem KUNDEN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Durch das Herunterladen und die Nutzung können jedoch Mobilfunkkosten entstehen. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Mobilfunkanbieter des KUNDEN ab und ergibt sich aus dessen Mobilfunkvertrag.
8.7. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.
Bei Verbraucherverträgen über die Beförderung von Personen besteht kein Widerrufsrecht, vgl. § 312 a Abs. 2 BGB, Art. 246 Abs. 3 EGBGB.
10.1. Der KUNDE ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis (Kundenkonto) für den ONLINE-TICKET-SHOP der SNS jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an service@saarvv.de.
10.2. Die SNS kann das Kundenkonto jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei unsachgemäßer Nutzung des ONLINE-TICKET-SHOPS) bleibt unberührt.
10.3. Die Kündigung des Kundenkontos hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit bereits erworbener ONLINE-TICKETS.
10.4. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem KUNDEN bleiben von der Kündigung unbenommen.
10.5. Nach Eingang der Kündigung oder nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse werden sämtliche Stamm- und Nutzungsdaten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.6. Bei 12-monatiger Inaktivität (keine Bestellung über die SAARFAHRPLAN-APP) kann die SNS das Kundenkonto des KUNDEN samt aller zugehörigen Daten ohne Rückfrage und gesonderte Kündigung löschen. Die Nutzung sonstiger Funktionen der SAARFAHRPLAN-APP und der Website www.saarfahrplan.de, insbesondere der Fahrplanauskunft, bleibt hiervon unberührt.
11.1. Wenn Sie ein laufendes Abo-Ticket bei der SNS kündigen möchten, können Sie dies je nach Ticket direkt in der App unter „Abonnements“ in Ihrem Profil erledigen. Alternativ ist die Kündigung online unter https://saarvv.de/online-abo-shop/abo-kuendigung/ oder über sonstige Kontaktwege (z. B. per Post) möglich.
11.2. Die Kündigungsfristen richten sich nach den in den Tarifbestimmungen für das jeweilige Abo genannten Fristen. Eine schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich, wenn die Kündigung über die App erfolgt. Das Online-Formular auf der Website des SaarVV gilt einer schriftlichen Kündigung gleich.
12.1. Die SNS akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im ONLINE-TICKET-SHOP angebotenen Zahlungsmethoden.
12.2. Bei Tickets mit monatlicher Zahlungsweise ist der Betrag monatlich im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. Bankarbeitstag des Monats fällig.
12.3. Der KUNDE wählt die bevorzugte Zahlungsmethode aus den verfügbaren Optionen selbst aus. Je nach Verfügbarkeit kann der KUNDE eine Zahlungsmethode vorab in der App registrieren und freischalten. Der Einzug der Entgeltforderung und die Durchführung der Zahlung für die erworbenen ONLINE-TICKETS erfolgt durch die Riverty GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl (im Folgenden: Riverty). Riverty tritt sämtliche Entgeltforderungen aus dem ONLINE-TICKET, einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren, von den im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen ab (Abtretungsanzeige). Riverty ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen und ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.
12.4. Einzug der Forderung
12.4.1. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch Riverty in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des ONLINE-TICKETS.
12.4.2. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte des KUNDEN hängt von der Verarbeitung durch den Zahlungsdienstleister des KUNDEN ab. Die Übersicht über die getätigten ONLINE-TICKET-Käufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die Website https://saarvv.tickeos.de/ für den registrierten KUNDEN einsehbar und abrufbar.
12.4.3. Der KUNDE ist verpflichtet, die Rechnung zusammen mit der Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt bzw. nach elektronischer Bereitstellung im ONLINE-TICKET-SHOP schriftlich bei SNS vorzubringen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der KUNDE wird in den Rechnungen ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
12.4.4. . Im Falle des Zahlungsverzugs durch den KUNDEN kann Riverty ohne vorherige Ankündigung (i) den gesetzlichen Verzugszins berechnen, den der KUNDE vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schuldet, sowie (ii) eine Mahngebühr in Höhe von 2,40 EUR pro Mahnung erheben. Der KUNDE kann nachweisen, dass Riverty durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Mahngebühr. Riverty behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden entstanden ist. Wird die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, entstehen zusätzliche Kosten, die der KUNDE gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen hat.
12.4.5. Zahlungen des KUNDEN an Riverty werden zunächst auf den ursprünglich geschuldeten Betrag angerechnet und erst nach vollständiger Begleichung dieses Betrags auf die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
12.5. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
12.5.1. Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im SEPA-Raum geführt werden. Bei Wahl des SE-PA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des KUNDEN (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes ONLINE-TICKET erforderlich.
12.5.2. Bei Auswahl SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
12.5.3. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der KUNDE mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Riverty, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von Riverty auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
12.5.4. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der KUNDE nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
12.5.5. Der KUNDE verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular bei der Registrierung einzutragen.
12.5.6. Der KUNDE erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch Riverty über Einziehungstag und -betrag. Der KUNDE erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
12.5.7. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Riverty ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden wie folgt geltend zu machen. Riverty erhebt eine Rücklastschriftgebühr pro Rücklastschrift. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Riverty durch die jeweilige Rücklastschrift kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die Rücklastschriftgebühr. Riverty behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der Rücklastschrift ein größerer Schaden entstanden ist.
12.5.8. Der KUNDE verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom KUNDEN gegenüber dem Zahlungsdienstleister des KUNDEN, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der KUNDE einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der KUNDE verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an ticketing@riverty.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der KUNDE erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Riverty postalisch zurück schicken muss. Sofern der KUNDE nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
12.5.9. Sperre: KUNDEN, die für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, sind von der Teilnahme an dem Lastschriftverfahren ausgeschlossen.
12.5.10. Bonitätsprüfung: Riverty wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des KUNDEN durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des KUNDEN gegen den Datenbestand der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.
12.6. Zahlung per Kreditkarte:
12.6.1. Die Abrechnung der gekauften ONLINE-TICKETS über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard und mit American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
12.6.2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des KUNDEN erfasst: Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Kreditkartentyp (Visa, MasterCard), Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatum der Kreditkarte, CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der Riverty zur Abrechnung übertragen.
12.6.3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom KUNDEN angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
12.6.4. Je nach der Höhe des Zahlbetrags wird der Kunde gegebenenfalls durch Einblendung der Website des Kreditinstituts nach einem erforderlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal gefragt. Der KUNDE muss den Zahlungsvorgang dann mit seinem persönlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal wie Passwort, PIN, TAN oder biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan mittels einer speziellen App verifizieren. Welche Art der Identifizierung konkret zum Einsatz kommt hängt vom jeweiligen Zahlungsdienstleister (z.B. des Kreditkarteninstitutes des KUNDEN) ab. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst. Nähere Informationen erhalten Sie bei ihrem Kreditanbieter.
12.6.5. Das System der Riverty überprüft die vom KUNDEN angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des KUNDEN an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der KUNDE nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der KUNDE hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der KUNDE eine entsprechende Fehlermeldung.
12.6.6. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des KUNDEN ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des KUNDEN mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
12.6.7. Sofern der Zahlungsdienstleister des KUNDEN das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des KUNDEN das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.
12.6.8. Der KUNDE hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der KUNDE ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Riverty ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
12.6.9. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von ONLINE-TICKETS resultieren, erscheinen dem KUNDEN in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte KUNDE in seinem Kundenkonto einsehen und abrufen.
12.6.10. Wenn eine Lieferung gegen Zahlung per Kreditkarte erfolgt, erteilt der KUNDE mit Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten die Ermächtigung, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Kreditkartenunternehmen zu belasten. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von der SNS anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
12.7. Zahlung per PayPal:
12.7.1. Für die Zahlung per PayPal benötigt der KUNDE ein PayPal-Konto, in welchem der KUNDE seine Zahlungsinformationen hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal für Deutschland, in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der deutschen PayPal-Website unter
12.7.2. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess PayPal als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von PayPal weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der KUNDE eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls eine Ablehnung der Zahlung mit dieser Zahlart. Der KUNDE hat dann gegebenenfalls die Möglichkeit eine andere Zahlart auszuwählen. Nach erfolgreicher Zahlung wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.
12.8. Zahlung per Apple Pay:
12.8.1. Für die Zahlung per Apple Pay benötigt der Kunde eine Apple Wallet in der dieser ein Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apple: https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/applepay/
12.8.2. Um mittels Apple Pay zu bezahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess Apple Pay als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von Apple weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Vor Zahlung kann der KUNDE die Bestellung noch einmal abschließend prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der KUNDE die Bestellung final bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.
12.9. Zahlung per Google Pay:
12.9.1. Für die Zahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der KUNDE in seiner Google Wallet ein Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google: https://pay.google.com/intl/de_de/about/terms.
12.9.2. Um mittels Google Pay zu bezahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess Google Pay als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von Google weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Vor Zahlung kann der KUNDE die Bestellung noch einmal abschließend prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der KUNDE die Bestellung final bestätigen. Nach erfolgreicher wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.
13.1. Die SNS behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
13.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat die SNS unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren der SNS erfolgen. Es wird ergänzend ausgeführt, dass die über den ONLINE-TICKET-SHOP erworbenen ONLINE-TICKETS personenbezogen und nicht übertragbar sind.
13.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SNS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf die SNS bzw. Riverty diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
14.1. Das gekaufte ONLINE-TICKET wird an das Endgerät übermittelt, mit dem sich der KUNDE in die SAARFAHRPLAN-APP eingeloggt hat. Nach erfolgreichem Kauf wird das ONLINE-TICKET in der SAARFAHRPLAN-APP unter der Rubrik „Tickets“ angezeigt. Eine Onlineverbindung ist für den Abruf zwingend erforderlich, und das Ticket kann dort jederzeit bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
14.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des ONLINE-TICKETS geht bei Lieferungen an UNTERNEHMER mit der Übergabe an den Unternehmer oder eine empfangsberechtigte Person über. Im Fall des Versendungskaufs geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des ONLINE-TICKETS gemäß § 446 BGB mit der Übergabe des Tickets an den KUNDEN über. Dies gilt auch, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahme gerät.
14.3. Bestellungen und Lieferungen werden ausschließlich innerhalb Deutschlands sowie in andere Länder der Europäischen Union angeboten.
14.4. Bei Lieferverzögerungen wird die SNS den KUNDEN umgehend informieren.
15.1. Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese Rügepflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
15.3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
16.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder die SNS richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – nach diesen Bestimmungen.
16.2. Die Haftung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens und/oder der SNS, deren Mitarbeiter, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens und/oder der SNS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
16.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder der SNS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vorgenannten beruhen, haftet das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder der SNS nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.4. Sofern das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder die SNS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.saarfahrplan.de/datenschutz.
18.1. Wir beteiligen uns am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Wenn Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin https://schlichtung-reise-und-verkehr.de/ Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und dem saarVV in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Im Falle missbräuchlicher Geltendmachung des Anspruchs im Schlichtungsverfahren kann die Schlichtungsstelle von ein Entgelt in Höhe von 25 Euro erheben. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.
18.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
18.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 18.1 und 18.2 unberührt.
19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SNS GmbH, Hohenzollernstraße 8 in 66333 Völklingen, Deutschland.
19.4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des jeweils als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.