AGB für den ONLINE-TICKET-SHOP der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH für Handyticket Käufe über die SAARFAHRPLAN-APP

  1. Allgemeines

    1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für den ONLINE-TICKET-SHOP der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Hohenzollernstraße 8, 66333 Völklingen, Deutschland, (nachfolgend: SNS) der über den von dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (nachfolgend: ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken, Deutschland, betriebenen App SAARFAHRPLAN aufgerufen werden kann.

    1.2. Alle über die SAARFAHRPLAN-APP abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich mit SNS im Namen und für Rechnung der im Saarländischen Verkehrsverbund (nachfolgend: saarVV) organisierten Verkehrsunternehmen und dem Käufer (nachfolgend: KUNDE) geschlossen.

    1.3. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

    1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt die SNS nicht an, es sei denn, die SNS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

    1.5. Die im ONLINE-TICKET-SHOP abrufbaren und im saarVV geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen genießen Vorrang und gelten ergänzend https://saarvv.de/tickets/fahrpreisauskunft/tarifbestimmungen/.

    2. Registrierung vor Ticketkauf

    2.1. Die SAARFAHRPLAN-APP wird vom ZPS betrieben und kann über gängige App-Stores (z.B. Google Play Store, Apple Store) heruntergeladen und genutzt werden. Im Hinblick auf den Download gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.

    2.2. Jeder KUNDE, der den internetbasierten Vertriebskanal der SNS nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein. Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten muss der KUNDE sich im ONLINE-TICKET-SHOP der App SAARFAHRPLAN oder auf der Internetseite saarvv.tickeos.de registrieren. Dabei muss der KUNDE nachfolgende Angaben wahrheitsgemäß mitteilen:

    • Anrede
    • Name und vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • E-Mail-Adresse
    • gewünschtes Bezahlverfahren
    • Bankverbindung mit IBAN und BIC (im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens)
    • Kreditkartendaten (im Falle von Kreditkartenzahlverfahren)
    • Weitere Daten zu vom Kunden gewünschten Zahlungsmethoden (z.B. PayPal, Google Pay, Apple Pay, etc.)

    2.3. Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der KUNDE dieser Informationspflicht nicht nach, hat er der SNS bzw. deren Beauftragten dadurch entstehende Mehraufwendungen zu tragen.

    2.4. Es werden nur Bestellungen von KUNDEN berücksichtigt, die über eine Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz verfügen. KUNDEN mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz sind für die Einhaltung der die Schweiz betreffenden Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Die SNS übernimmt hierfür keine Haftung und keine Kosten.

    2.5. Jede von den AGB/Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der SAARFAHRPLAN-APP ist nicht gestattet. Insoweit ist der KUNDE auch nicht berechtigt, das ihm an dem in der SAARFAHRPLAN-APP inkludierten Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Es gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.

    3. Vertragsschluss

    3.1. Im ONLINE-TICKET-SHOP bietet die SNS verschiedene ONLINE-TICKETS nur in Form von Handytickets (nachfolgend immer ONLINE-TICKET genannt) im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen an. Eine Liste aller dem saarVV angehörenden Verkehrsunternehmen finden Sie hier: https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/

    3.2. Es können im Rahmen des ONLINE-TICKET-SHOPS Einzelfahrkarten, Einzelfahrkarten für ein Kind, Einzelfahrkarten Kurzstrecke, Einzelfahrkarte BahnCard, 4er-Karte, Anschlussfahrkarte zu Zeitkarten, Einzelfahrkarte Rad, 1. Klasse-Zuschlag und Tageskarten erworben werden. Der Kauf einer Einzelfahrkarte erfolgt, unabhängig von der gewählten Verbindung und Zeitangaben in der Fahrplanauskunft, immer zum sofortigen Fahrtantritt.

    3.3. Voraussetzung für den Erwerb von Online-Tickets ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Für ein Handyticket ist der Besitz eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Personalisierung notwendig und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuzeigen.

    3.4. Für den Kauf eines ONLINE-TICKETS mittels der SAARFAHRPLAN-APP über ein Handy oder sonstiges mobiles Endgerät muss der KUNDE auf seinem Smartphone die SAARFAHRPLAN-APP installiert haben. Weiterhin muss sich der KUNDE im ONLINE-TICKET-SHOP in der SAAR-FAHRPLAN-APP oder auf der Website www.saarfahrplan.de mit seinen Benutzerdaten im Bereich „Mein Online-Konto“ registriert haben. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen wie unter Ziffer 2.

    3.5. Der KUNDE kann in der SAARFAHRPLAN-APP ein von ihm gewünschtes ONLINE-TICKET selbständig auswählen, indem er nach der entsprechenden Verbindung sucht (Abfahrtsort, Zielort, Datum, Über-Ort-Verbindung, angebotenes Verkehrsmittel). Durch Betätigung der Suche werden dem KUNDEN Ticketoptionen zur gesuchten Verbindung angezeigt. Durch Klick auf das Symbol „Tickets“ gelangt der KUNDE in den ONLINE-TICKET-SHOP. Der KUNDE erhält ggf. eine Nachricht angezeigt, ob das Ticket zum sofortigen Fahrtantritt geeignet ist.

    3.6. Im ONLINE-TICKET-SHOP wird dem KUNDEN eine Tarifübersicht der für die zuvor ausgewählte Verbindung verfügbaren Tickets vorgeschlagen. Der Kunde kann sich ggf. weitere Informationen über die möglichen Tickets über den Button „weitere Informationen“ herunterladen. Kaufbare ONLINE-TICKETS werden durch den Button „Zum Angebot“ gekennzeichnet. In der App SAAR-FAHRPLAN können nur die unter Punkt 3.2 aufgezählten Ticketarten erworben werden.

    3.7. Hat der KUNDE das entsprechende Ticket ausgewählt, gelangt er zur Ticketdetailseite. Der KUNDE hat die Möglichkeit, das ONLINE-TICKET für sich selbst oder einen Dritten zu kaufen. Der Dritte kann dabei das Ticket nur zusammen mit dem KUNDEN nutzen (z. B. bei gemeinsamen Fahrten). Ein Ausdrucken oder Versenden des Tickets an den Dritten ist nicht möglich. Zu diesem Zweck muss der KUNDE dies im Rahmen des Bestellprozesses angeben. Technisch muss der Nutzer hierfür die Checkbox bei „Ticket ist für mich“ deaktivieren und dort die notwendigen Daten für den Dritten eingeben. Alternativ kann er die Einträge über die Kontaktliste des mobilen Endgerätes automatisch ausfüllen lassen. Den Zugriff der APP auf die Kontaktliste des Handys kann der KUNDE im Menü des mobilen Endgerätes freigeben.

    3.8. Anschließend kann der Kunde durch Klick auf „Weiter zur Zahlungsmittelauswahl“ den Bestellprozess fortführen. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die Zahlungsart auswählen und ggf. seine Zahlungsdaten vervollständigen. Unter Eingabe des Passworts kann der Kunde die Bestellung des HANDYTICKETS durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ oder per Fingerprint, Face-ID oder einer anderen vom jeweiligen Endgerät unterstützte Freigabemethode abschließen.

    3.9. Um einen Kauf per Fingerprint, Face ID oder einer anderen Freigabemethode abschließen zu können, muss der KUNDE vorher die entsprechende Freigabemethode im Benutzermenü des Smartphones bzw. Mobilgerätes hinterlegt haben.

    3.10. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte ONLINE-TICKETS, kann der KUNDE über die Eingabe der vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“- und „zurück“-Schaltflächen des mobilen Endgeräts korrigieren.

    3.11. Die Darstellung der ONLINE-TICKETS im ONLINE-TICKET-SHOP stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar.

    3.12. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen ONLINE-TICKETS ab. Die SNS wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des ONLINE-TICKET-SHOPS kommt das Vertragsverhältnis zu Stande. Der Ticketpreis ist sofort fällig.

    3.13. Der Kaufvertrag kommt zu Stande mit der SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen. Eine Liste aller dem saarVV angehörenden Verkehrsunter-nehmen finden Sie hier: https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/.

    3.14. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.

    3.15. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    4. Vertragstextspeicherung

    Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den KUNDEN abrufbar ist.

    5. Preise, Bereitstellung der ONLINE-TICKETS in der SAARFAHRPLAN-APP

    5.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie im ONLINE-TICKET-SHOP in der SAARFAHRPLAN-APP angezeigt werden.

    5.2. Die im ONLINE-TICKET-SHOP angezeigten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

    5.3. Die Bereitstellung des gebuchten ONLINE-TICKETS erfolgt elektronisch als digitaler Inhalt und wird dem Kunden beim Abrufen des ONLINE-TICKET-Moduls der SAARFAHRPLAN-APP automatisch von der App in der Rubrik „Tickets“ angezeigt. Dabei muss der KUNDE in der APP eingeloggt sein und über eine aktive Internetverbindung verfügen. Die Bereitstellung der Tickets erfolgt bei einem eigenen Kauf in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung, sofern eine Internetverbindung besteht. Erfolgt keine zeitnahe Bereitstellung, kann sich der Kunde an den Support wenden.

    5.4. Bei der 4er-Karte erwirbt der KUNDE 4 Einzelfahrscheine für eine über die Fahrplanauskunft ausgewählte Preisstufe, der erste Einzelfahrschein wird direkt entwertet (zum sofortigen Fahrtantritt), die verbleibenden Einzelfahrscheine sind bis zu 12 Monate nach Kauf des 4er-Kontingents einlösbar. Um die weiteren verbleibenden Tickets des 4er-Tickets nutzen zu können, muss der Kunde vor dem Antritt der Reise die weiteren Tickets noch einmal gesondert aktivieren. Die Aktivierung erfolgt durch die Auswahl der Verbindung derselben Preisstufe, welche beim Kauf des 4er-Tickets ausgewählt war und dem Durchlaufen des Kaufprozesses für ein 4er-Ticket dieser Verbindung. Dem Kunden wird im Kaufprozess durch die Anzeige des Kaufpreises von 0,00 € und einer Guthabenanzeige angezeigt, dass er eines der verbleibenden 4er-Tickets einlöst.

    5.5. Über die Website Saarfahrplan www.saarfahrplan.de kann der KUNDE im Online-Konto und über die Website SaarVV TICKeos (saarvv.tickeos.de) seine Bestellhistorie im Webbrowser anzeigen lassen und kontrollieren, sowie sich Rechnungsdaten abrufen. Zudem kann er einen Kaufbeleg per E-Mail anfordern bzw. direkt im Browser öffnen.

    5.6. Damit die Tickets in der APP abgerufen werden können, muss die SAARFAHRPLAN-APP regelmäßig über den jeweiligen APP-STORE aktualisiert werden. Alternativ kann der Kunde die Tickets über sein Kundenkonto auf der Website https://saarvv.tickeos.de/ abrufen.

    5.7. Beim Kauf der digitalen Inhalte (ONLINE-TICKETS) fallen für die Lieferung der ONLINE-TICKETS keine Versandkosten an.

    5.8. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.

    6. Bereitstellung des ONLINE-TICKETS und Kontrolle im Verkehrsmittel

    6.1. Die im ONLINE-TICKET-SHOP angebotenen Tickets werden als VDV-BARCODE-TICKET an das Kundenkonto des ONLINE-TICKET-SHOPS innerhalb der SAARFAHRPLAN-APP bereitgestellt, wenn sich die SAARFAHRPLAN-APP das nächste Mal mit dem Internet verbindet. Der KUNDE muss hierzu eingeloggt sein. Die SAARFAHRPLAN-APP sollte vor Fahrtantritt auf die letzte Softwareversion über den jeweiligen App-Store geupdatet sein.

    6.2. Der KUNDE muss den VDV-Barcode des ONLINE-TICKETS nach erfolgreicher Internetverbindung sofort in der SAARFAHRPLAN-APP unter der Rubrik „Tickets“ abrufen und ggf. mit jeweiligen Verkehrsmittel auf Verlangen des Betriebspersonals zu Kontrollzwecken vorzeigen. Nach der Bereitstellung des Tickets ist dieses auch ohne Internetverbindung auf dem Smartphone aufrufbar.

    6.3. Der VDV-Barcode des ONLINE-TICKETS muss zu Kontrollzwecken jederzeit während der Fahrt mit dem Verkehrsmittel im Display des Smartphones angezeigt werden können. Insoweit ist der KUNDE für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarte zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich.

    6.4. Kann der Nachweis der Fahrkarte bei einer Kontrolle wegen Versagens des Smartphones nicht erbracht werden (z. B. infolge technischer Störungen oder leerem Akku) gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis, soweit der KUNDE nicht nachweisen kann, dass er das Versagen des Smartphones nicht zu verschulden hat. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit der Fahrkarte ist der KUNDE vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

    6.5. Die über die SAARFAHRPLAN-APP erworbenen ONLINE-TICKETS sind personengebunden und können nur von der auf dem ONLINETICKET angegebenen Person genutzt werden. Jedes Einzelticket muss hierbei separat gekauft werden. Gruppenkarten können nur im Beisein des angegebenen Nutzers von einer anderen Person genutzt werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist gegebenenfalls auf Verlangen des Fahrkartenkontrolleurs ein amtlicher Lichtbildausweis des KUNDEN vorzuzeigen. Soweit der Kunde sich weigert, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen, kann der Kontrolleur die Polizei zur Personalien Feststellung hinzuziehen. Etwaige Verzögerungen des KUNDEN bei seiner Reise liegen dann in dessen Verantwortungsbereich. Auch ein Abbruch der Reise durch Ausstieg an der nächsten Haltestelle ist möglich um dort die Personalien feststellen zu können.

    6.6. Die SAARFAHRPLAN-APP wird dem KUNDEN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mobilfunkkosten können dem KUNDEN jedoch durch das erforderliche Herunterladen der SAARFAHR-PLAN-APP entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des KUNDEN mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

    6.7. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.

    7. Widerrufsrecht

    Bei Verbraucherverträgen über die Beförderung von Personen besteht kein Widerrufsrecht, vgl. § 312 a Abs. 2 BGB, Art. 246 Abs. 3 EGBGB.

    8. Kündigung des Kundenkontos bzw. Deaktivierung bei Nichtbenutzung

    8.1. Der KUNDE ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis (Kundenkonto) für den ONLINE-TICKET-SHOP der SNS jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an service@saarvv.de.

    8.2. Die SNS kann das Kundenkonto jederzeit in Textform unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei unsachgemäßer Nutzung des ONLINE-TICKET-SHOPS) bleibt unberührt.

    8.3. Die Gültigkeit bereits erworbener ONLINE-TICKETS wird durch die Kündigung eines Kundenkontos nicht berührt.

    8.4. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem KUNDEN bleiben von der Kündigung unbenommen.

    8.5. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden alle Stamm- und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

    8.6. Bei Nichtnutzung ist die SNS berechtigt, das Kundenkonto des KUNDEN und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität (keine Bestellung über die SAAR-FAHRPLAN-APP) ohne Rückfrage und gesonderte Kündigung zu löschen. Das Recht, die sonstigen Funktionen der SAARFAHRPLAN-APP und der Website www.saarfahrplan.de, insbesondere die Fahrplanauskunft, zu benutzen, bleibt hiervon unberührt.

    9. Zahlungsbedingungen

    9.1. Die SNS akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im ONLINE-TICKET-SHOP angebotenen Zahlungsmethoden.

    9.2. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus. Hierzu kann er, je nach Verfügbarkeit, eine Zahlungsmethode im Vorhinein in der App registrieren und freischalten. Der Einzug der Entgeltforderung und die Durchführung der Zahlung für die erworbenen ONLINE-TICKETS erfolgt durch Riverty GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl, (im Folgenden: Riverty), an das sämtliche Entgeltforderungen von den im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen aus dem ONLINE-TICKET, ein-schließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren, verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die Riverty ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

    9.3. Einzug der Forderung

    9.3.1. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch Riverty in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des ONLINE-TICKETS.

    9.3.2. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des KUNDEN. Die Übersicht über die getätigten ONLINE-TICKET-Käufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die Website https://saarvv.tickeos.de/ nur vom registrierten KUNDEN einsehbar und abrufbar.

    9.3.3. Der KUNDE hat die Rechnung mit der Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung im ONLINE-TICKET-SHOP schriftlich bei SNS vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der KUNDE wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.

    9.3.4. Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Kunden, kann Riverty ohne vorherige Ankündigung (i) der gesetzliche Verzugszins berechnen, den der Kunde vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schuldet, sowie (ii) eine Mahngebühr in Höhe von 2,40 EUR pro Mahnung. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Riverty durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die Mahngebühr. Riverty behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden bei Riverty entstanden ist. Wenn die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten und der Kunde ist zum Ersatz der entstehenden Inkassokosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

    9.3.5. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen an Riverty werden zuerst auf den ursprünglich vom Kunden geschuldeten Betrag angerechnet und erst nach vollständiger Zahlung dieses Betrags auf die durch den Zahlungsverzug geschuldeten Kosten.

    9.4. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

    9.4.1. Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im SEPA-Raum geführt werden. Bei Wahl des SE-PA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des KUNDEN (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes ONLINE-TICKET erforderlich.

    9.4.2. Bei Auswahl SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB das Finanzunternehmen, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von dem Finanzunternehmen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    9.4.3. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der KUNDE mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Riverty, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von Riverty auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    9.4.4. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der KUNDE nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

    9.4.5. Der KUNDE verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular bei der Registrierung einzutragen.

    9.4.6. Der KUNDE erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch Riverty über Einziehungstag und -betrag. Der KUNDE erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (3) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    9.4.7. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Riverty ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden wie folgt geltend zu machen. Riverty erhebt eine Rücklastschriftgebühr pro Rücklastschrift. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Riverty durch die jeweilige Rücklastschrift kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die Rücklastschriftgebühr. Riverty behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der Rücklastschrift ein größerer Schaden entstanden ist.

    9.4.8. Der KUNDE verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom KUNDEN gegenüber dem Zahlungsdienstleister des KUNDEN, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der KUNDE einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der KUNDE verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an ticketing@riverty.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der KUNDE erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Riverty postalisch zurück schicken muss. Sofern der KUNDE nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

    9.4.9. Sperre: KUNDEN, die für das Lastschriftverfahren gesperrt sind, sind von der Teilnahme an dem Lastschriftverfahren ausgeschlossen.

    9.4.10. Bonitätsprüfung: Riverty wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des KUNDEN durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des KUNDEN gegen den Datenbestand der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.

    9.5. Zahlung per Kreditkarte:

    9.5.1. Die Abrechnung der gekauften ONLINE-TICKETS über das Kreditkartenverfahren ist mit Visa, MasterCard und mit American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

    9.5.2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des KUNDEN erfasst: Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Kreditkartentyp (Visa, MasterCard), Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatum der Kreditkarte, CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der Riverty zur Abrechnung übertragen.

    9.5.3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom KUNDEN angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

    9.5.4. Je nach der Höhe des Zahlbetrags wird der Kunde gegebenenfalls durch Einblendung der Website des Kreditinstituts nach einem erforderlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal gefragt. Der KUNDE muss den Zahlungsvorgang dann mit seinem persönlichen zweiten Authentifizierungsmerkmal wie Passwort, PIN, TAN oder biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan mittels einer speziellen App verifizieren. Welche Art der Identifizierung konkret zum Einsatz kommt hängt vom jeweiligen Zahlungsdienstleister (z.B. des Kreditkarteninstitutes des KUNDEN) ab. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst. Nähere Informationen erhalten Sie bei ihrem Kreditanbieter.

    9.5.5. Das System der Riverty überprüft die vom KUNDEN angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des KUNDEN an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der KUNDE nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der KUNDE hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der KUNDE eine entsprechende Fehlermeldung.

    9.5.6. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des KUNDEN ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des KUNDEN mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    9.5.7. Sofern der Zahlungsdienstleister des KUNDEN das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des KUNDEN das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

    9.5.8. Der KUNDE hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der KUNDE ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Riverty ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    9.5.9. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von ONLINE-TICKETS resultieren, erscheinen dem KUNDEN in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte KUNDE in seinem Kundenkonto einsehen und abrufen.

    9.5.10. Wenn eine Lieferung gegen Zahlung per Kreditkarte erfolgt, erteilt der KUNDE mit Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten die Ermächtigung, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Kreditkartenunternehmen zu belasten. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von der SNS anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

    9.6. Zahlung per PayPal: 9.6.1. Für die Zahlung per PayPal benötigt der KUNDE ein PayPal-Konto, in welchem der KUNDE seine Zahlungsinformationen hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal für Deutschland, in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der deutschen PayPal-Website unter http://www.paypal.de/agb.

    9.6.2. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess PayPal als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von PayPal weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der KUNDE eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls eine Ablehnung der Zahlung mit dieser Zahlart. Der KUNDE hat dann gegebenenfalls die Möglichkeit eine andere Zahlart auszuwählen. Nach erfolgreicher Zahlung wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.

    9.8. Zahlung per Apple Pay:

    9.8.1. Für die Zahlung per Apple Pay benötigt der Kunde eine Apple Wallet in der dieser ein Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apple: https://www.apple.com/de/legal/privacy/data/de/applepay/

    9.8.2. Um mittels Apple Pay zu bezahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess Apple Pay als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von Apple weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Vor Zahlung kann der KUNDE die Bestellung noch einmal abschließend prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der KUNDE die Bestellung final bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.

    9.9. Zahlung per Google Pay:

    9.9.1. Für die Zahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der KUNDE in seiner Google Wallet ein Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegt hat. Insoweit gelten die folgenden, einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google: https://pay.google.com/intl/de_de/about/terms

    9.9.2. Um mittels Google Pay zu bezahlen, wählt der KUNDE im Bestellprozess Google Pay als Zahlart aus. Der KUNDE wird dann auf die Website von Google weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Vor Zahlung kann der KUNDE die Bestellung noch einmal abschließend prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der KUNDE die Bestellung final bestätigen. Nach erfolgreicher wird dem KUNDEN das ONLINE-TICKET bereitgestellt.

    10. Eigentumsvorbehalt

    10.1. Die SNS behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat die SNS unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren der SNS erfolgen. Es wird ergänzend ausgeführt, dass die über den ONLINE-TICKET-SHOP erworbenen ONLINE-TICKETS personenbezogen und nicht übertragbar sind.

    10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SNS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf die SNS bzw. Riverty diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

    11. Liefer- und Versandbedingungen der ONLINE-TICKETS – Informationen zur Berechnung des Liefertermins

    11.1. Das gekaufte ONLINE-TICKET wird an das Endgerät übermittelt, mit dem sich der KUNDE in die SAARFAHRPLAN-APP eingeloggt hat. Das ONLINE-TICKET wird nach dem erfolgreichen Kauf in der SAARFAHRPLAN-APP unter der Rubrik „Tickets“ angezeigt (Onlineverbindung ist zwingend notwendig) und kann dort bei einer stattfindenden Kontrolle jederzeit aufgerufen werden.

    11.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des ONLINE-TICKETS geht bei Lieferungen an UNTERNEHMER mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des ONLINE-TICKETS gemäß § 446 BGB mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahme gerät.

    11.3. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland und andere Länder der Europäischen Union angeboten.

    11.4. Bei Lieferverzögerungen wird die SNS den KUNDEN umgehend informieren.

    12. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

    12.1. Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    12.2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN, die Kaufleute i. S. d. HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

    12.3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

    13. Haftung

    13.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder die SNS richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – nach diesen Bestimmungen.

    13.2. Die Haftung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens und/oder der SNS, deren Mitarbeiter, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens und/oder der SNS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

    13.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder der SNS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vorgenannten beruhen, haftet das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder der SNS nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    13.4. Sofern das als Vertragspartner agierende Verkehrsunternehmen und/oder die SNS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    14. Datenspeicherung und Datenschutz

    Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.saarfahrplan.de/datenschutz.

    15. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

    KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

    16. Informationspflicht nach § 36 VSBG

    16.1. Der saarVV hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V." (SÖP) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)

    SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

    Fasanenstraße 81

    10623 Berlin

    Telefon: 0306449933-0

    Fax: 0306449933-10

    E-Mail: kontakt@soep-online.de,

    Internet: https://soep-online.de

    eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und dem saarVV in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.

    16.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

    16.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 16.1 und 16.2 unberührt.

    17. Schlussbestimmungen

    17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    17.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    17.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SNS GmbH, Hohenzollernstraße 8 in 66333 Völklingen, Deutschland.

    17.4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des jeweils als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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